Die Buchhaltung wird oftmals als Stiefkind behandelt und von irgendjemand nebenbei mitgemacht.
Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und dürfte demnach für Sie Ihre komplette Buchhaltung – incl. Jahresabschluss – erledigen, wenn ich denn Ihre Angestellte wäre…
Als selbständige Gewerbetreibende jedoch unterliegen diese Tätigkeiten dem § 6 (4) des Steuerberatergesetzes mit der Folge, dass sich die zulässigen Tätigkeiten im Bereich der Finanzbuchhaltung auf das „Buchen lfd. Geschäftsvorfälle“ beschränkt.
Ihr Steuerberater bleibt weiterhin für Sie zuständig in den Bereichen Jahresabschluss, Steuererklärungen und Steuerberatung.
Sie werden anhand der weiteren Ausführungen, hier und auch auf den anderen Seiten, feststellen, dass mein Leistungsangebot in weiten Teilen deutlich über diesen Bereich hinausgeht:
Ich bin u. a. in folgenden Bereichen tätig:
√ Finanzbuchhaltung* und Zahlungsverkehr
√ Abrechnung und das kaufmännische Mahnwesen
√ lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung & Personalwesen
√ Alle kaufmännischen Tätigkeiten und das Ausfüllen verschiedener Formulare